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   OLG Saarbrücken, 23.07.1998 - 6 UF 6/98   

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OLG Saarbrücken, 23.07.1998 - 6 UF 6/98 (https://dejure.org/1998,6549)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 23.07.1998 - 6 UF 6/98 (https://dejure.org/1998,6549)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 23. Juli 1998 - 6 UF 6/98 (https://dejure.org/1998,6549)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

  • AG Saarlouis - 22 F 142/96
  • OLG Saarbrücken, 23.07.1998 - 6 UF 6/98
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 22.04.1998 - XII ZR 161/96

    Berücksichtigung des Wohnvorteils bei der Bemessung des Trennungsunterhalts

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.07.1998 - 6 UF 6/98
    4. März 1998, sondern erst am 15. April 1998 eingetreten ist - bis zum 30. April 1998 hält das hinsichtlich der Einsatzbeträge nicht angegriffene Urteil - zutreffend hat das Familiengericht in diesem Zusammenhang den "objektiven" Wohnwert als prägenden Vorteil berücksichtigt (vgl. hierzu: BGH, FamRZ 1995, 869, 871; vgl. auch: BGH, FamRZ 1998, 899 ) - in Ermangelung einer Veränderung der Ausgangswerte der Berufung des Antragsgegners stand.
  • BGH, 29.03.1995 - XII ZR 45/94

    Berücksichtigung und Bewertung des Wohnvorteils

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.07.1998 - 6 UF 6/98
    4. März 1998, sondern erst am 15. April 1998 eingetreten ist - bis zum 30. April 1998 hält das hinsichtlich der Einsatzbeträge nicht angegriffene Urteil - zutreffend hat das Familiengericht in diesem Zusammenhang den "objektiven" Wohnwert als prägenden Vorteil berücksichtigt (vgl. hierzu: BGH, FamRZ 1995, 869, 871; vgl. auch: BGH, FamRZ 1998, 899 ) - in Ermangelung einer Veränderung der Ausgangswerte der Berufung des Antragsgegners stand.
  • BGH, 07.12.1988 - IVb ZR 23/88

    Verteilung des Gesamtunterhalts auf verschiedene Unterhaltsbestandteile in Fällen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.07.1998 - 6 UF 6/98
    Nach der hierzu ergangenen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, FamRZ 1986, 886, 889; FamRZ 1989, 483, 486; FamRZ 1990, 269, 272) darf jedoch bei Anwendung des § 1578 Abs. 1 S. 2 BGB der voreheliche Lebensstandard der von der Kürzung oder Limitierung bedrohten Partei nicht unterschritten werden (vgl. hierzu auch: 9. Zivilsenat des Saarländischen Oberlandesgerichts, Urteil vom 4. August 1993 - 9 UF 65/93, m.w.N.; Wendl/Pauling, Unterhaltsrecht, 4. Aufl., § 4, Rz. 587; Stollenwerk in Rahm/Künkel, Handbuch des Familiengerichtsverfahrens, 4. Aufl., IV, Rz. 592.4).
  • BGH, 19.12.1989 - IVb ZR 9/89

    Unterhaltsrechtlicher Ausgleich der nachträglichen Bewilligung von

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.07.1998 - 6 UF 6/98
    Nach der hierzu ergangenen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, FamRZ 1986, 886, 889; FamRZ 1989, 483, 486; FamRZ 1990, 269, 272) darf jedoch bei Anwendung des § 1578 Abs. 1 S. 2 BGB der voreheliche Lebensstandard der von der Kürzung oder Limitierung bedrohten Partei nicht unterschritten werden (vgl. hierzu auch: 9. Zivilsenat des Saarländischen Oberlandesgerichts, Urteil vom 4. August 1993 - 9 UF 65/93, m.w.N.; Wendl/Pauling, Unterhaltsrecht, 4. Aufl., § 4, Rz. 587; Stollenwerk in Rahm/Künkel, Handbuch des Familiengerichtsverfahrens, 4. Aufl., IV, Rz. 592.4).
  • BGH, 09.07.1986 - IVb ZR 39/85

    Zeitliche Begrenzung und Bemessung des eheangemessenen Unterhalts

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.07.1998 - 6 UF 6/98
    Nach der hierzu ergangenen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, FamRZ 1986, 886, 889; FamRZ 1989, 483, 486; FamRZ 1990, 269, 272) darf jedoch bei Anwendung des § 1578 Abs. 1 S. 2 BGB der voreheliche Lebensstandard der von der Kürzung oder Limitierung bedrohten Partei nicht unterschritten werden (vgl. hierzu auch: 9. Zivilsenat des Saarländischen Oberlandesgerichts, Urteil vom 4. August 1993 - 9 UF 65/93, m.w.N.; Wendl/Pauling, Unterhaltsrecht, 4. Aufl., § 4, Rz. 587; Stollenwerk in Rahm/Künkel, Handbuch des Familiengerichtsverfahrens, 4. Aufl., IV, Rz. 592.4).
  • BGH, 17.03.1993 - XII ZR 256/91

    Fortwirkung eines im schriftlichen Vorverfahren abgegebenen Anerkenntnisses

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.07.1998 - 6 UF 6/98
    Das vor dem Familiengericht abgegebene Anerkenntnis des Antragsgegners, der Antragstellerin einen nachehelichen Unterhalt von 207, 29 DM zu schulden, steht der mit dem Rechtsmittel begehrten Herabsetzung des für die ersten vier Jahre nach der Scheidung titulierten Unterhalts von 360 DM auf 158 DM und dem ab dem fünften Jahr nach der Scheidung begehrten völligen Wegfall nicht entgegen, weil bei beiden Parteien - bedingt durch die Auswirkungen des Versorgungsausgleichs - nachträglich Abänderungsgründe entstanden sind, welche die Bindung an das früher abgegebene Anerkenntnis entfallen lassen (vgl. BGH, NJW 1993, 1717, 1719).
  • BVerwG, 19.09.1991 - 2 C 28.90

    Besoldungsrecht - Ortszuschlag - Gemeinderecht - Dienstanweisung des

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.07.1998 - 6 UF 6/98
    Daß der dort aufgeführte Nettobetrag seitens der Oberfinanzdirektion Saarbrücken ohne Berücksichtigung des Familienzuschlags der Stufe 1 von künftig 184, 08 DM (vgl. Anlage V zum Bundesbesoldungsgesetz - BBesG ) errechnet worden ist, steht mit der - zum (früheren) "Ortszuschlag" [§ 40 Abs. 2 Nr. 3 BBesG a.F.] ergangenen, nach Auffassung des Senats jedoch auch auf die Gewährung des jetzigen "Familienzuschlags" gemäß § 40 Abs. 1 Nr. 3 BBesG entsprechend anwendbaren - Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 19. September 1991 - 2 C 28.90, FamRZ 1992, 176) in Einklang und bedarf in Anbetracht der Höhe des für die Zeit ab Mai 1998 in Rede stehenden nachehelichen Unterhalts der Antragstellerin keiner Korrektur.
  • BGH, 11.02.1987 - IVb ZR 20/86

    Berücksichtigung späterer Einkommenssteigerungen bei Bemessung des nachehelichen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.07.1998 - 6 UF 6/98
    Es trifft zwar zu, daß ein Renteneinkommen des Unterhaltsberechtigten - soweit es auf dem Versorgungsausgleich beruht - nicht schon die ehelichen Lebensverhältnisse geprägt hat (vgl. BGH, FamRZ 1987, 459, 460) und deswegen als nichtprägendes Einkommen grundsätzlich bedarfsmindernd auf den eheangemessenen Unterhaltsbedarf anzurechnen ist (vgl. BGH, FamRZ 1988, 1156, 1158; Wendl/Gutdeutsch, Unterhaltsrecht, 4. Aufl., § 4, Rz. 341; Stollenwerk in Rahm/Künkel, Handbuch des Familiengerichtsverfahrens, 4. Aufl., IV, Rz. 590.3).
  • BGH, 11.05.1988 - IVb ZR 42/87

    Änderung der Steuerklasse; Wegfall von Unterhaltsverpflichtungen; Versetzung in

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.07.1998 - 6 UF 6/98
    Die ehelichen Lebensverhältnisse waren schon von der Summe der beiderseitigen Ruhegehalts- bzw. Renteneinkünfte geprägt (vgl. zur Frage der Prägung der ehelichen Lebensverhältnisse durch beiderseitigen Versorgungs-/Rentenbezug: BGH, FamRZ 1988, 817, 818f - "Oberstudiendirektor-Fall").
  • BGH, 24.01.1990 - XII ZR 2/89

    Ermittlung der ehelichen Lebensverhältnisse

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.07.1998 - 6 UF 6/98
    Da der Antragsgegner 1998 jedoch nicht mehr nach Steuerklasse III, sondern nach Steuerklasse I versteuert werde, was unterhaltsrechtlich zu beachten sei (BGH, FamRZ 1990, 499 ), werde sich das Einkommen unter Berücksichtigung der Aufwendungen für die Krankenversicherung und die Sterbekasse auf rund 3.000 DM verringern.
  • BGH, 19.10.1988 - IVb ZR 97/87

    Abänderung einer Unterhaltsverpflichtung

  • BGH, 13.07.1988 - IVb ZR 85/87

    Unterhaltsanspruch - Wegfall - Rentenanspruch - Versorgungsausgleich -

  • BGH, 13.12.1978 - IV ZR 49/77

    Einfluss des Bezugs wiederaufgelebter Witwenrente auf die vom geschiedenen

  • BGH, 04.04.1979 - IV ZR 62/78

    Minderung des Unterhalts aus der geschiedenen Ehe - Berücksichtigung des

  • OLG Hamm, 16.07.1986 - 10 UF 503/85

    Sozialleistungen als Einkünfte; Wiederauflebung der Witwenrente

  • OLG Düsseldorf, 05.02.1996 - 2 UF 82/95

    Anrechnung einer wiederaufgelebten Witwenrente auf den Unterhaltsanspruch gegen

  • LSG Niedersachsen, 19.08.1992 - L 2 J 102/91

    Berücksichtigung eines Unterhaltsanspruchs bei der Berechnung einer

  • OLG Hamm, 11.05.1994 - 5 UF 273/93

    Nachehelicher Unterhaltsanspruch - Witwenrente - Anspruchsübergang auf

  • OLG Frankfurt, 21.10.1992 - 4 UF 56/92

    Nachehelicher Unterhalt; Eheliche Lebensverhältnisse; Rente aus

  • BGH, 02.02.2011 - XII ZB 133/08

    Schuldrechtlicher Versorgungsausgleich: Ausgleich degressiver Bestandteile

    Ein (auch) der geschiedenen Ehe des Antragsgegners zuzuordnender Anspruch auf Familienzuschlag bestünde daher nur, wenn der Antragsgegner der Antragstellerin über die geschuldete Ausgleichsrente hinaus noch zu Unterhaltsleistungen verpflichtet wäre (vgl. BVerwG NJW 1987, 1567) und wenn diese Unterhaltspflicht mindestens die Höhe des Bruttobetrages des Familienzuschlags der Stufe 1 erreichen würde (vgl. BVerwG NJW 1992, 1251, 1252; OLG Saarbrücken OLGR 1998, 446, 448; Schütz/Maiwald/Brockhaus aaO § 50 BeamtVG Rn. 13).
  • OLG Hamm, 16.12.2005 - 11 UF 138/05

    Verwirkung des Unterhaltsanspruchs gem. § 1579 Nr. 1 BGB wegen kurzer Ehedauer

    Im Rahmen der gebotenen umfassenden Billigkeitsabwägung kann überdies nicht unberücksichtigt bleiben, dass der Rentenanspruch der Antragsgegnerin nach ihrem verstorbenen Ehemann nach erfolgter rechtskräftiger Scheidung ihrer Ehe mit dem Antragsteller wieder auflebt, sofern ihr gegen diesen kein Unterhaltsanspruch zusteht, auch wenn grundsätzlich -wie der Berufung zuzugeben ist- ein wiederauflebender Rentenanspruch als unterhaltsrechtlich subsidär zu behandeln ist, da ein ggfs. bestehender Unterhaltsanspruch gegen den geschiedenen Ehegatten hierauf anzurechnen ist (OLG Saarbrücken, OLGR 1998, 446 f).
  • VG Freiburg, 15.10.2001 - 7 K 2370/00
    Dementsprechend ist Familienzuschlag nach der genannten Bestimmung einem geschiedenen Beamten nur zu gewähren, wenn der von ihm geschuldete Unterhalt zumindest den in der Anlage 5 zum BBesG ausgewiesenen Betrag der Stufe 1 (BBesG § 40 Abs. 1) erreicht (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.09.1991 - 2 C 28/90 -, BVerwGE 89, 53; OLG Saarbrücken, Urt. v. 23.07.1998 - 6 UF 6/98 -).
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